Cannabis Legalisierung 2025: Was gilt für Arbeitgeber im Gesundheitswesen?

Seit dem 1. April 2024 ist der private Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Für viele Arbeitgeber – insbesondere im Gesundheitswesen – bringt die neue Rechtslage jedoch Unsicherheiten mit sich. Denn auch wenn der private Konsum erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er am Arbeitsplatz keine Rolle spielt. Gerade in Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen […]

Seit dem 1. April 2024 ist der private Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Für viele Arbeitgeber – insbesondere im Gesundheitswesen – bringt die neue Rechtslage jedoch Unsicherheiten mit sich. Denn auch wenn der private Konsum erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er am Arbeitsplatz keine Rolle spielt. Gerade in Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen muss jederzeit sichergestellt sein, dass Mitarbeitende konzentriert und leistungsfähig arbeiten können.


Cannabis am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist – und was nicht

Die Legalisierung erlaubt Besitz und Konsum von Cannabis im privaten Rahmen. Für den Arbeitsplatz gilt jedoch weiterhin: Niemand darf unter dem Einfluss von Drogen arbeiten. Das betrifft nicht nur Cannabis, sondern ebenso Alkohol oder andere Substanzen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für Sicherheit im Betrieb – besonders in Berufen, in denen Patientinnen und Patienten direkt betroffen sind.


Verantwortung der Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Arbeitgeber dürfen klare Regeln aufstellen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehört etwa, dass Mitarbeitende weder während der Arbeitszeit konsumieren noch unter Einfluss arbeiten dürfen. Auch Freizeitkonsum kann relevant sein – nämlich dann, wenn die Wirkung am nächsten Arbeitstag noch anhält und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.


Null-Toleranz-Politik: Strenge Maßnahme oder notwendiger Schutz?

In Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen – wie Chirurgie, Pflege oder Diagnostik – kann eine Null-Toleranz-Regel sinnvoll sein. Schon kleine Leistungseinbußen könnten hier schwerwiegende Folgen haben. Gleichzeitig ist die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu respektieren: Freizeitkonsum ist nur dann von Bedeutung, wenn er die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.


Klare Regeln und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Regelungen zu Cannabis schriftlich in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. So ist klar, was erlaubt ist und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen – von Abmahnungen bis hin zu Kündigungen, wenn die Sicherheit von Patienten oder Kolleginnen und Kollegen gefährdet wird.


Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber 2025

  • Bestehende Richtlinien prüfen und anpassen
  • Klare Kommunikation: Mitarbeitende müssen wissen, was erwartet wird
  • Schulungen und Sensibilisierung: Bewusstsein für Sicherheit stärken
  • Dokumentation: Arbeitsunfähigkeit oder Vorfälle sorgfältig festhalten

Fazit

Auch im Jahr 2025 gilt: Cannabis ist zwar legal, am Arbeitsplatz im Gesundheitswesen aber kein Freibrief. Arbeitgeber schützen mit klaren Vorgaben nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitarbeitenden und vor allem die Patientinnen und Patienten. Eine offene Kommunikation, transparente Regeln und konsequente Umsetzung sind entscheidend, um Sicherheit und Vertrauen im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

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