Cannabis per Telemedizin: Alles Wichtige zu Online-Rezept, E-Rezept und legaler Verschreibung

Seit März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Cannabis als Medikament verschreiben. Mit dem neuen Cannabisgesetz 2024 wurde der Prozess deutlich vereinfacht: Für die Verschreibung ist kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Cannabis kann jetzt wie jedes andere Medikament auch als E-Rezept ausgestellt werden – das spart Zeit und erleichtert auch die Abläufe in der […]

Seit März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Cannabis als Medikament verschreiben. Mit dem neuen Cannabisgesetz 2024 wurde der Prozess deutlich vereinfacht: Für die Verschreibung ist kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Cannabis kann jetzt wie jedes andere Medikament auch als E-Rezept ausgestellt werden – das spart Zeit und erleichtert auch die Abläufe in der Telemedizin. Inzwischen bieten mehrere Plattformen die Möglichkeit, Cannabis-Rezepte per Videosprechstunde zu erhalten.


Ist Cannabis per Telemedizin erlaubt?

Ja, Cannabis kann legal per Telemedizin verschrieben werden – vorausgesetzt, die ärztliche Behandlung ist medizinisch vertretbar. Die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte erlaubt Fernbehandlungen, solange sie dem medizinischen Standard entsprechen. Auch bei Cannabis gilt: Ob es verschrieben wird, entscheidet immer der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin nach individueller Prüfung.


Was bedeutet „Cannabis Telemediziner“?

Der Begriff Cannabis Telemediziner ist kein offizieller Titel. Gemeint sind Ärztinnen und Ärzte, die Cannabis im Rahmen der Telemedizin verschreiben – also über eine Videosprechstunde. Dabei handelt es sich um regulär approbierte Mediziner, häufig aus der Schmerzmedizin, Psychiatrie oder Allgemeinmedizin. Auch online gilt: Ein Rezept wird niemals automatisch ausgestellt, sondern erst nach ärztlicher Entscheidung.


Wie läuft die Cannabis-Verschreibung online ab?

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich:

  1. Patientinnen und Patienten füllen einen Fragebogen zu ihrer Krankengeschichte aus.
  2. Es folgt eine Videosprechstunde mit einer Ärztin oder einem Arzt.
  3. Wird Cannabis als geeignete Therapie eingeschätzt, wird ein Rezept ausgestellt – meist als E-Rezept, das direkt an eine Apotheke übermittelt werden kann.

Wichtig: Eine Verschreibung ist nie garantiert, sondern hängt immer vom ärztlichen Urteil ab.


Unterschied zwischen Telemedizin und E-Rezept

Viele verwechseln die Begriffe:

  • Telemedizin beschreibt den Weg zur Verschreibung – also die ärztliche Beratung per Video.
  • E-Rezept ist die digitale Form des Rezepts, das in jeder teilnehmenden Apotheke eingelöst werden kann.

Beides greift ineinander: Nach der Online-Sprechstunde erhalten Patientinnen und Patienten ihr Rezept oft direkt als E-Rezept.


Woran erkennt man seriöse Anbieter?

Wer Cannabis online verschreiben lassen möchte, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Zusammenarbeit mit approbierten Ärzten
  • sichere und datenschutzkonforme Videosysteme
  • keine Versprechen auf eine „garantierte“ Verschreibung
  • transparente Kosten und Leistungen

Für wen ist Cannabis per Telemedizin sinnvoll?

Besonders profitieren Patientinnen und Patienten, die:

  • in ländlichen Regionen leben und kaum Fachärzte vor Ort haben
  • gesundheitlich eingeschränkt sind und keine langen Wege auf sich nehmen können
  • Wert auf Diskretion und einfache Abläufe legen

Viele Plattformen unterstützen zudem bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.


Fazit

Cannabis per Telemedizin ist in Deutschland legal und kann für viele Patientinnen und Patienten eine sinnvolle Ergänzung zur Versorgung sein. Gerade bei chronischen Erkrankungen ermöglicht die Online-Sprechstunde eine unkomplizierte und diskrete Lösung. Entscheidend bleibt jedoch: Ob Cannabis verschrieben wird, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.

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