Medizinisches Cannabis: Anwendung, Verschreibung und neue Gesetzeslage 2025

Cannabis wird in Deutschland längst nicht mehr ausschließlich als Rauschmittel betrachtet. Immer häufiger zeigt es sich als wirksame Ergänzung in der Medizin – vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen. Viele Betroffene berichten über eine spürbare Linderung ihrer Beschwerden. Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabis verschreiben, wenn herkömmliche Therapien nicht […]

Cannabis wird in Deutschland längst nicht mehr ausschließlich als Rauschmittel betrachtet. Immer häufiger zeigt es sich als wirksame Ergänzung in der Medizin – vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen. Viele Betroffene berichten über eine spürbare Linderung ihrer Beschwerden. Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabis verschreiben, wenn herkömmliche Therapien nicht ausreichend wirken. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis.

Von der Ausnahmegenehmigung zum Rezept in der Apotheke
Vor 2017 war der Zugang zu Cannabis als Medizin kompliziert. Patientinnen und Patienten benötigten eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese Hürde wurde abgeschafft: Heute reicht ein ärztliches Rezept, um medizinisches Cannabis direkt in der Apotheke zu erhalten. Voraussetzung ist eine ernsthafte Erkrankung und die begründete Aussicht auf eine spürbare Verbesserung der Symptome.

Das Cannabisgesetz 2024: Neue Regeln ab 1. April
Am 23. März 2024 hat der Bundestag das neue Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) beschlossen, das seit dem 1. April 2024 gilt. Es unterscheidet klar zwischen Cannabis als Genussmittel und Cannabis zu medizinischen Zwecken. Für den medizinischen Bereich wurde ein eigenes Gesetz geschaffen: das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).

Was bleibt gleich für Patientinnen und Patienten?
Für Menschen, die Cannabis als Medizin nutzen, ändert sich durch das neue Gesetz kaum etwas:

  • Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig.
  • Es darf weiterhin nur in Apotheken abgegeben werden.
  • Eine Verschreibung ist ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte möglich – Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen.
  • Hersteller benötigen nach wie vor eine Genehmigung für Produktion und Vertrieb.

Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bleibt bestehen. Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten, die nach ärztlicher Einschätzung von einer Cannabis-Therapie profitieren können, haben weiterhin Anspruch darauf, die Behandlung über die Krankenkasse abrechnen zu lassen.

Fazit
Das Cannabisgesetz 2024 bringt vor allem Veränderungen für den Freizeitkonsum von Cannabis. Für Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, bleibt dagegen alles beim Alten: Cannabis auf Rezept bleibt verschreibungspflichtig, sicher kontrolliert und weiterhin von den Krankenkassen erstattungsfähig.

    Cannabis-Patient werden

    So funktioniert's:

    • Anmeldung und Registrierung
    • MedizinischerFragebogen
    • Arztgespräch oder Rezeptanfrage
    • Auswahl des Medikaments und Lieferung